E-Mobilität: Förderungen für Unternehmen
Durch die Förderung der Elektromobilität will die Südtiroler Landesregierung den Umstieg auf umweltschonende Technologien in der Mobilität unterstützen, um so die Belastung durch Verbrennungsmotoren möglichst zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. Die Förderung wird in Form eines Verlustbeitrages unter Berücksichtigung der De-minimis-Beihilfen gewährt.
Gefördert werden der Ankauf und die Langzeitmiete von fabrikneuen Batterieelektrofahrzeugen (BEV), Batterieelektrofahrzeugen mit Range Extender (BEV mit REX), Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) und „Plug-in-Hybridfahrzeugen“ (PHEV) zur Personen- und Güterbeförderung. Als „fabrikneu“ gilt das Fahrzeug auch, wenn die Übergabe desselben innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der ersten Inbetriebnahme erfolgt oder wenn das Fahrzeug höchstens 6.000 km zurückgelegt hat.
Abgesehen davon wird auch der Ankauf von zwei-, drei- und vierrädrigen E-Fahrzeugen, (E-)Lastenrädern sowie Heimladestationen gefördert.
Wie wird gefördert?
- 2.000 Euro für den Ankauf oder die Langzeitmiete pro reinem Elektrofahrzeug (BEV, FCEV) sowie für BEV mit Range Extender (REX), die nicht mehr als 70g CO2-Emissionen pro km erzeugen
- 1.000 Euro für den Ankauf oder die Langzeitmiete pro Fahrzeug für Plug-in-Hybride, die nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen
Die Beiträge für den Ankauf der Fahrzeuge werden unter der Bedingung gewährt, dass der Händler mindestens einen gleich hohen Preisnachlass gewährt. Somit beträgt das Gesamtausmaß der Förderung bei einem Kauf 4.000 € für reine Elektrofahrzeuge und 2.000 € für Plug-in-Hybride (jeweils zur Hälfte vom Land und vom Händler).
Die Beiträge des Landes werden zudem verdoppelt, falls die Fahrzeuge von Fahrschulen oder Unternehmen mit Tätigkeit „Beförderung in Taxis“ angekauft werden.
Zudem werden auch gefördert:
- 30% der Ausgaben bis max. 1.000 Euro für den Ankauf oder die Miete von elektrischen Motorrädern und elektrischen Kraftfahrzeugen der Klassen L1e-B, L2e, L3e, L5e, L6e und L7e;
- 30% der Ausgaben bis max. 1.500 Euro für den Ankauf von Lastenfahrrädern;
- 70% der Ausgaben bis max. 1.000 Euro für den Ankauf/Langzeitmiete oder auch nur die reinen Anschluss- und Installationskosten einer Heimladestation.
Der Antrag ist beim Landesamt für Industrie und Gruben ausschließlich online, über den Service der Landesverwaltung einzureichen.
Wie wird angesucht?
Der "Antrag auf Beitrag" muss vor Durchführung der Investition – und zwar vor Ausstellung der Endrechnung und vor Abschluss der Langzeitmiete- und Leasingverträge bzw. der Kaufverträge mit Eigentumsvorbehalt (für Heimladestationen) – eingereicht werden. Der Zugriff auf diesen E-Government-Service durch die Antragsteller erfolgt ausschließlich über das öffentliche System für die digitale Identität (SPID – „Servizio Pubblico di Identità Digitale“). Folgende Informationen müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Name des Unternehmens
- Angaben zur Tätigkeit
- geplante Investitionen
Nach getätigter Investition kann der "Antrag um Ausbezahlung" ausschließlich über den E-Government-Service der Landesverwaltung eingereicht werden, und zwar bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt. Das Vorhaben muss dem Antrag entsprechen. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Rechnungen, wobei die Endrechnung nach Einreichdatum des Förderantrages ausgestellt sein muss
- Langzeitmiete- oder Leasingverträge für Fahrzeuge, abgeschlossen nach Einreichdatum des Förderantrages
- Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt für Heimladestationen, abgeschlossen nach Einreichdatum des Förderantrages
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Kopie der Eigentumsbescheinigung
- Konformitätserklärung des Lastenfahrrads
Aus den Ausgabenbelegen für den Ankauf des Fahrzeuges muss der vom Händler gewährte Rabatt eindeutig hervorgehen.
Überblick über die Ankaufprämien
Kaufprämie Land | Kaufprämie Händler | Kaufprämie gesamt | |
---|---|---|---|
Elektroauto | 2.000 € | 2.000 € | 4.000 € |
Elektroauto für Fahrschulen und Taxidienste | 4.000 € | 2.000 € | 6.000 € |
Plug-In-Hybrid | 1.000 € | 1.000 € | 2.000 € |
Plug-In-Hybride für Fahrschulen und Taxidienste | 2.000 € | 1.000 € | 3.000 € |
Elektro-Scooter/Motorrad | 30 %, max. 1.000 € | - | 30 %, max. 1.000 € |
Lastenfahrrad | 30 %, max. 1.500 € | - | 30 %, max. 1.500 € |
Heim-Ladestation | 70 %, max. 1.000 € | - | 70 %, max. 1.000 € |
27.09.2017 − Elektromobilität
Weitere Informationen
- Website der Abteilung Wirtschaft des Landes Südtirol
- Download Infoblatt (PDF)
- Vergleichsportal E-Autos: www.topprodukte.at