E-Bikes für Unternehmen: Steuerliche Aspekte

Möchten Sie als Unternehmen ein E-Bike kaufen?

Dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie es als Firmenfahrzeug oder als E-Bike für Mitarbeiter kaufen wollen.

Firmen-E-Bikes sind "Dienstfahrzeuge" und dürfen daher:

  • während der Arbeitszeit nur für betriebliche Zwecke genutzt werden (z.B. für Besorgungen in der Umgebung, für Lieferungen usw.);
  • sind nicht einzelnen Mitarbeitern zugeordnet
  • werden im Unternehmen geparkt und können nicht von einzelnen Mitarbeitern für den Heimweg genutzt werden;
  • sie sind für jeden Mitarbeiter jederzeit am Arbeitsplatz verfügbar.

E-Bikes für Mitarbeiter sind:

  • einzelnen Mitarbeitern zugewiesen;
  • stehen den Mitarbeitern für ihre Heimfahrten und im Privatleben zur Verfügung

 

Steuerliche Aspekte

Die Kosten für die Anschaffung von Firmen-E-Bikes sind absetzbar und das Unternehmen kann die Mehrwertsteuer abziehen.

Die Kosten für den Kauf oder die Miete eines E-Bikes für Mitarbeiter sind bis zu 5 ‰ der Personalkosten absetzbar, wenn jedem Mitarbeiter ein E-Bike zur Verfügung gestellt wird.

13.09.2022 − Elektromobilität