E-Bikes für Unternehmen: Steuerliche Aspekte
Möchten Sie als Unternehmen ein E-Bike kaufen?
Dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie es als Firmenfahrzeug oder als E-Bike für Mitarbeiter kaufen wollen.
Firmen-E-Bikes sind "Dienstfahrzeuge" und dürfen daher:
- während der Arbeitszeit nur für betriebliche Zwecke genutzt werden (z.B. für Besorgungen in der Umgebung, für Lieferungen usw.);
- sind nicht einzelnen Mitarbeitern zugeordnet
- werden im Unternehmen geparkt und können nicht von einzelnen Mitarbeitern für den Heimweg genutzt werden;
- sie sind für jeden Mitarbeiter jederzeit am Arbeitsplatz verfügbar.
E-Bikes für Mitarbeiter sind:
- einzelnen Mitarbeitern zugewiesen;
- stehen den Mitarbeitern für ihre Heimfahrten und im Privatleben zur Verfügung
Steuerliche Aspekte
Die Kosten für die Anschaffung von Firmen-E-Bikes sind absetzbar und das Unternehmen kann die Mehrwertsteuer abziehen.
Die Kosten für den Kauf oder die Miete eines E-Bikes für Mitarbeiter sind bis zu 5 ‰ der Personalkosten absetzbar, wenn jedem Mitarbeiter ein E-Bike zur Verfügung gestellt wird.