Förderung für nachhaltige Mobilität
Wer Maßnahmen für nachhaltige Mobilität umsetzt, wird vom Land mit einem Beitrag unterstützt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die My Civis Dienste der Landesverwaltung. Die Formulare und die Anlagen variieren je nach Antragsteller. Ansuchen können jeweils bis zum 31. März und 31. Juli eines Jahres eingereicht werden.
Es werden Studien, Untersuchungen, Forschungen und Projekte, Veranstaltungen, Tagungen, Info-Materialien, Kampagnen und Weiterbildungen sowie die Entwicklung und Verwendung spezifischer Software im kommunalen, übergemeindlichen, betrieblichen, schulischen oder touristischen Mobilitätsmanagement gefördert. Voraussetzung ist, dass die Initiativen auf den Ausbau nachhaltiger Mobilität im Alltag abzielen. Auch der Kauf von Gütern für Vorhaben für eine bessere Alltagsmobilität mit dem Rad oder zu Fuß, etwa der Bau von sicheren Radabstellanlagen, kann gefördert werden.
Um eine Förderung ansuchen können sämtliche öffentliche Körperschaften, private Rechtssubjekte wie Unternehmen oder Vereine und Kondominien in Südtirol. Ziel ist es, Maßnahmen zum Vermeiden, Verlagern oder Verbessern der Mobilität umsetzen.
- Ansuchen für öffentliche Körperschaften (Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Tourismusverbände, usw.) für die Anschaffung von Radabstellanlagen und Fahrrädern: klicken Sie hier
- Ansuchen für öffentliche Körperschaften (Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Tourismusverbände, usw.) für die Umsetzung von Mobilitätsprojekten: klicken Sie hier
- Ansuchen für private Rechtssubjekte (Betriebe mit Sitz in Südtirol, Vereine, usw.) für die Anschaffung von Radabstellanlagen und Fahrrädern für die Mitarbeiter: klicken Sie hier
- Ansuchen für private Rechtssubjekte (Betriebe mit Sitz in Südtirol, Vereine, Kooperativen, usw.) für diverse andere Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität. klicken Sie hier
- Ansuchen für Kondominien (Miteigentumsgemeinschaften): klicken Sie hier
Alle Voraussetzungen und Bewertungskriterien sind im Dekret definiert: Lexbrowser - Beschluss vom 28. März 2023, Nr. 271 (provinz.bz.it)
Übersicht der Beiträge
Für die förderfähigen Maßnahmen, welche als Gesamtprojekt eingereicht werden, kann ein Beitrag in Höhe von höchstens 75 Prozent der zugelassenen Ausgaben gewährt werden. Eine Bewertungskommission beurteilt die jeweiligen Projekte.
Für die Anschaffung von Fahrrädern und Abstellanlagen erfolgt die Förderung aufgrund folgender tabellarischer Kriterien:
Fahrräder
Ankauf | Langzeitmiete | Förderberechtigt | |
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Fahrräder mit Trethilfe | 30 % der zugelassenen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro pro Fahrrad | 30 % der zugelassenen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro pro Semester pro Fahrrad inklusive ordentliche Wartung | Öffentliche und private Rechtssubjekte |
Fahrräder ohne Trethilfe | 40 % der zugelassenen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 Euro pro Fahrrad | Keine Miete vorgesehen | Öffentliche und private Rechtssubjekte |
Abstellanlagen
Lieferung und Montage | Förderberechtigt | |
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Fahrradabstellanlagen mit Überdachung | 40 % der zugelassenen Ausgabe | Öffentliche und private Rechtssubjekte, Kondominien |
Fahrradabstellanlagen ohne Überdachung | 30 % der zugelassenen Ausgabe | Öffentliche und private Rechtssubjekte, Kondominien |
Einzel- oder Sammelboxen für Fahrräder | 50 % der zugelassenen Ausgabe | Öffentliche Rechtssubjekte |