Gestaltung/Kennzeichnung der Plätze bei öffentlichen Ladestationen in Südtirol

Da die Verbreitung der Elektromobilität in Südtirol stetig voranschreitet und immer mehr Ladestationen errichtet werden, bedarf es einer einheitlichen, mit der aktuellen Straßenverkehrsordnung konformen Kennzeichnung zur besseren Sichtbarkeit öffentlicher Ladestationen. Um dies zu erreichen, wurde eine grafische Gestaltungsrichtlinie für die Bereiche rund um eine öffentliche Ladestation in Südtirol erarbeitet.
Dabei gilt es in erster Linie zu unterstreichen, dass die Flächen an den Ladestationen keine für Elektrofahrzeuge reservierten Dauerparkplätze darstellen, sondern ausschließlich für den Ladevorgang genutzt werden können.

Bezüglich der Gestaltung sind für die horizontale und vertikale Markierung der Flächen rund um Ladestationen bestimmte Einheitskriterien zu beachten. Die Haltefläche soll eine Mindestgröße von 5,0 x 2,5 m aufweisen und von einem 12 cm starken weißen Begrenzungslinie umgeben sein. Die Innenflächen dürfen farblich nicht ausgemalt werden.

Als Markierung soll das Piktogramm „Ladesäule + Kabel“ sowohl für die vertikale Beschilderung als auch als thermoplastische Markierung („Premark“) mit den Maßen 120 x 160 cm und einem der RAL-Farbe 6024 entsprechendem Grünton angebracht werden. Die Premark-Markierung ist dabei in Fahrtrichtung und in der Breite mittig anzubringen (siehe Grafik).

Die vertikale Markierung sollte klar vermitteln, dass es sich bei diesen Flächen eben nicht um einen Parkplatz, sondern um eine Haltefläche für den Ladevorgang handelt. Um die Ladestation möglichst vielen Nutzern zur Verfügung zu stellen, kann zusätzlich eine zeitliche Begrenzung vorgesehen werden.

Das Hauptelement der Beschilderung bildet somit das Schild „Abschleppzone“ (79/e art. 120 C.s. – zona rimozione), das durch den Text „frei für E-Ladevorgang / eccetto ciclo di ricarica“ ergänzt wird. Weiter ergänzt wird diese Beschilderung durch ein Schild mit dem Piktogramm „Ladesäule + Kabel“ und der eventuellen maximalen Standzeit. Die Größe der Beschilderung kann 60 x 90 cm oder 40 x 60 cm betragen.

Weitere Informationen findet man in der beiliegenden Gestaltungsrichtlinie.


25.01.2019 − Elektromobilität